Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gastaufnahmevertrag

Sobald der Gast bucht, schließt er mit dem Gastgeber einen Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde.

Der Besteller / Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat noch nicht verstrichen ist.

2. Datenspeicherung

Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Besteller / Gast ein, die Daten elektronisch zu speichern. Die übermittelten persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt, sie werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung, Reservierung und Rechnungsstellung gespeichert.

3. Anreise / Abreise

Die Anreise kann am Buchungstag nach Absprache erfolgen.
Die ungefähre Ankunftszeit ist bei der Buchung anzugeben.
Am Abreisetag muss das Zimmer bis 10 Uhr geräumt sein.

4. Preise / Bezahlung

Der Mietpreis und evt. gebuchte Zusatzleistungen werden nach der aktuell geltenden Preisliste bzw. der individuellen Vereinbarung berechnet und sind ohne Abzug am Anreisetag im Voraus in bar zu bezahlen.

Zahlungen werden nur in bar akzeptiert; eine Kartenzahlung ist nicht möglich!

5. Rücktritt / Kündigung durch den Gast

Reist der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast / Besteller von der bestätigten Reservierung zurückgetreten ist, falls er den Vermieter nicht zuvor verständigt hat. Dies geschieht, wenn das Zimmer nicht 2 Stunden nach der vereinbarten Ankunftszeit belegt wird. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung über eine unplanmäßige Verspätung hat aufschiebende Wirkung.
Danach ist der Vermieter berechtigt, das / die Zimmer für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
 
6. Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs

Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Einrichtungsgegenstände, vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers oder Verstoß gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung für den verbleibenden Reservierungszeitraum.

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

– die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände.

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung dieses Rücktrittsrechts unverzüglich nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

7. Obhutspflicht

Der Gast hat eine besondere Obhutpflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der privaten Zimmervermietung und hat im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende und bestimmungsgemäße Behandlung zu sorgen. Im Besonderen dürfen im Sanitärbereich keine Fremdgegenstände (Hygieneartikel, Babywindeln, Obst- oder Speisereste oder andere blockierende Gegenstände ) über das Klo entsorgt werden, da dies in der Regel zu Verstopfungen in den Rohren und zum Versagen der nachgeschalteten Hebewerke führt.

Aus Gründen des Brandschutzes gilt in allen Räumen und im Treppenhaus ein absolutes Rauchverbot. Für Raucher stehen vor dem Haus Aschenbecher und eine Sitzgelegenheit bereit.

Das Tragen von Straßenschuhen (besonders Schuhe mir spitzen Absätzen und spez. Radfahrerschuhe) innerhalb des gesamten Hauses ist untersagt.

Das Mitbringen von Haustiere jeglicher Art ist nicht gestattet.

8. Hausordnung

Die Hausordnung - dem Gast durch Aushang im Appartement bekannt gemacht - ist für alle Gäste verbindlich.

9. Mängelmeldung

Soweit dem Gast, bei bestimmungsgemäßer Nutzung, Mängel, insbesondere im Bereich seines Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war. Eigenmächtige Versuche der Mängelbeseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektronischen Geräten, sind strengstens untersagt und führen in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Keines der zur Verfügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden.

10. Haftung

Der Gast / Besteller haftet für alle materiellen Schäden, Entwendungen bzw. Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Anlagen der Zimmervermietung, die durch sein fahrlässiges Verschulden bzw. Verschulden seiner Besucher / Gäste entstanden sind. Es ist dem Gast nicht erlaubt, Ausstattungsgegenstände, gleich welcher Art, zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder gar mitzunehmen, auch nicht vorübergehend, ohne die Zustimmung des Vermieters vorher eingeholt zu haben.

13. Wirksamkeit der Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.


Zum Ochsenwerder Vogelhaus
Rita und Helmut Böttcher

Hamburg, im September 2017